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Versicherung · Kleinere Unternehmen

Cyberversicherung: Technische Anforderungen sauber prüfen

Eine Cyberversicherung ergänzt technische Schutzmaßnahmen. Welche Anforderungen gelten, ergibt sich aus dem konkreten Antrag und Vertrag. Auch die Musterbedingungen des GDV sind ausdrücklich unverbindlich und erlauben abweichende Vereinbarungen.

Von ConfiglaneVeröffentlicht Aktualisiert 4 Min. LesezeitKleinere Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob und für welche Zugänge MFA verlangt wird, hängt vom Versicherer und Tarif ab. E-Mail, Fernzugang und privilegierte Konten sollten im Antrag und im Betrieb einzeln geprüft werden.
  • Ein Backup-Konzept sollte getrennte Kopien, Schutz vor nachträglicher Veränderung und dokumentierte Rücksicherungstests vorsehen. Die konkrete vertragliche Anforderung muss dazu abgeglichen werden.
  • Segmentierung und kontrollierte Zugriffe begrenzen mögliche Ausbreitungswege. Welche Trennung und Nachweise ein Versicherer verlangt, ergibt sich aus seinen Unterlagen.
  • Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten können dauerhaft gelten. Folgen einer Verletzung hängen unter anderem vom Vertrag, dem Verschulden und dem Zusammenhang mit dem Schaden ab.

Der Antrag für eine Cyberversicherung sah vor einigen Jahren aus wie ein Formular. Heute sieht er aus wie ein technisches Audit — und das ist kein Zufall: Die Versicherer haben gelernt, welche Schäden sie zahlen mussten und welche Lücken dahinterstanden.

Multi-Faktor-Authentifizierung: die Frage, an der es hängt

MFA kann eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz sein. Prüfen Sie konkret E-Mail-Zugang, VPN- und Fernzugang, Administratorkonten und privilegierten Anwendungszugriff. Ob Ausnahmen möglich sind und welche Verfahren anerkannt werden, muss der jeweilige Versicherer bestätigen.

Auch beim zweiten Faktor gilt der konkrete Vertrag. Eine bereits eingerichtete MFA-Lösung ist kein Beleg dafür, dass jedes vom Versicherer geforderte Konto und Verfahren abgedeckt ist. Dokumentieren Sie Verfahren, Geltungsbereich und vereinbarte Ausnahmen.

Backup: das Wort, auf das es ankommt, heißt „getestet“

Die 3-2-1-Regel — drei Kopien, zwei Medien, eine Kopie außer Haus — ist ein möglicher Ausgangspunkt für das Backup-Konzept. Eine offline oder unveränderbar gehaltene Kopie und dokumentierte Rücksicherungstests helfen, die Wiederherstellbarkeit zu beurteilen. Ob genau diese Ausgestaltung verlangt wird, entscheidet der konkrete Vertrag.

Ein erfolgreicher Sicherungslauf belegt noch keine erfolgreiche Wiederherstellung. Rücksicherungstests sollten deshalb Teil des Betriebs sein; als vertragliche Obliegenheit gelten sie in der jeweils vereinbarten Form.

Die Punkte, die im Netzwerk sitzen

Diese vier technischen Prüfpunkte betreffen auch das Netzwerk. Sie sind eine Orientierung für die Umsetzung; verbindliche Annahmekriterien legt der Versicherer fest:

  1. Trennung zwischen Client- und Servernetz

    Trennen Sie Arbeitsplätze, Server und gegebenenfalls Produktion entsprechend Schutzbedarf und notwendigen Datenflüssen. Eine VLAN-Trennung kann Teil des Konzepts sein.

  2. Kontrollierte Zugriffe

    Prüfen Sie SMB- und RDP-Verbindungen zwischen Sicherheitszonen. Erlauben Sie nur erforderliche Zugriffe durch passende Regeln und kontrollierte Administrationswege; ein pauschales Verbot aller Client-Server-Verbindungen wäre für manche Anwendungen unbrauchbar.

  3. Kontrollierte Fernzugänge

    Jeder Weg von außen — Homeoffice, IT-Dienstleister, Maschinenhersteller — braucht MFA und eine benannte Berechtigung. Der vergessene Fernwartungszugang eines früheren Lieferanten ist der klassische Fund.

  4. Nachvollziehbares Patch-Management

    Dokumentieren Sie Prozess, Werkzeuge, Reaktionszeiten und die tatsächlich installierten Updates. Router, Firewalls und Switches gehören ebenfalls in diese Übersicht.

Diese vier Punkte können auch beim Beantworten von Lieferketten-Fragebögen helfen. Die Anforderungen müssen dennoch einzeln verglichen werden. Mehr dazu im Beitrag über den NIS2-Fragebogen vom Kunden.

In welcher Reihenfolge das sinnvoll ist

Wenn nicht alles gleichzeitig geht, priorisieren wir nach konkretem Risiko und den Vertragsanforderungen: ungeschützte Fernzugänge schließen, Wiederherstellung prüfen und unnötige Zugriffe zwischen Netzen begrenzen. Aufwand und Reihenfolge hängen vom Bestand ab.

Wichtig ist dabei ein Punkt, der oft untergeht: Die Antworten im Antrag sind Zusicherungen. Wer ankreuzt, was demnächst umgesetzt werden soll, verschiebt das Problem in den Schadensfall — dorthin, wo es am teuersten ist. Wie wir kleinere Netze so aufbauen, dass diese Fragen beantwortbar sind, steht auf unserer Seite für kleinere Unternehmen.

Quellen

Jede belegte Aussage dieses Beitrags ist hier nachvollziehbar. Das Abrufdatum sagt, wie frisch die Prüfung ist.

  1. § 28 VVG — Verletzung einer vertraglichen Obliegenheitöffnet in neuem Tab

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · abgerufen am 6. Oktober 2026

FAQ

Häufige Fragen zur Cyberversicherung

Ersetzt eine Cyberversicherung technische Maßnahmen?

Nein. Eine Police kann vereinbarte finanzielle Folgen abdecken und verlangt je nach Vertrag bestimmte Schutzmaßnahmen. Welche Folgen eine nicht erfüllte Anforderung hat, muss anhand des Vertrags und der gesetzlichen Regeln geprüft werden.

Was passiert, wenn wir eine Anforderung später nicht mehr erfüllen?

Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten können während der gesamten Laufzeit gelten. Abweichungen sollten dokumentiert und mit dem Versicherer geklärt werden. Eine Kürzung oder Leistungsverweigerung tritt nicht automatisch ein; unter anderem sind Verschulden und Ursächlichkeit nach § 28 VVG relevant.

Reicht VLAN-Trennung, oder brauchen wir eine Firewall dazwischen?

VLANs schaffen getrennte Netzsegmente. Sobald zwischen ihnen geroutet wird, bestimmen Firewallregeln oder vergleichbare Zugriffskontrollen die erlaubten Verbindungen. Welche technische Umsetzung und Nachweise Ihr Versicherer verlangt, muss anhand des konkreten Tarifs geprüft werden.

Wir sind klein. Nehmen Versicherer uns überhaupt?

Es gibt Cyberversicherungen für kleinere Unternehmen. Annahme, Prämie, Anforderungen und mögliche Ausnahmen hängen vom Versicherer, Tarif und individuellen Risiko ab. Eine pauschale Zusage oder eine feste Umsetzungsdauer lässt sich daraus nicht ableiten.

Nächster Schritt

Gilt das auch für Ihr Netz?

Ein Assessment beantwortet die Frage an Ihrer Infrastruktur statt an einem Beispiel — mit einem belastbaren ersten Change am Ende.

Assessment anfragen

Assessment → belastbarer erster Change